Frage von : Fragen für Schule morgen, bitte helft mir schnell?
Ich brauche für morgen für die Schule dringend ein paar Antworten auf diese Fragen! Bitte, es ist wichtig! Ich habe morgen einen Test!

1) Was versteht man unter dem Begriff „Lehrberechtigter“?
2) Was versteht man unter „verwandte (Lehr-) Berufen“ – welche Gemeinsamkeiten haben diese Berufe?
3) Wie errechnet sich die Dauer der Doppellehre?
4) Bei wie vielen Lehrberechtigten darf man eine Doppellehre machen?
5) Was versteht man bei der Lehre unter dem „dualen System“?
6) Erkläre das Prinzip der Berufsschulen!
7) Nenne 10 Bestandteile des Lehrvertrages! 8) Wie viel kostet die Ausstellung des Lehrvertrages?
9) Wie viele Ausfertigungen des Lehrvertrages muss es geben?
10) Bis zu welchem Alter benötigt der Lehrling – zB ei Dingen, die den Lehrvertrag betreffen – die Unterschrift der Erziehungsberechtigten?
11) Unterliegen Lehrlingen der Sozialversicherungsplicht, oder sind sie davon befreit?
12) Nenne 5 Punkte, die im Kollektivvertrag geregelt werden!
13) Ab welchem Alter dürfen Überstunden geleistet werden?
14) Womit wird die Lehrzeit abgeschlossen?
15) Aus welchen Teilen besteht die Lehrabschlussprüfung?
16) Wann entfällt der theoretische Teil der Lehrabschlussprüfung?
17) Wie ist die praktische Prüfung bei der Lehrabschlussprüfung aufgebaut?
18) Wer trägt die Kosten für die Lehrabschlussprüfung
a) beim ersten Antreten zur Prüfung?
b) beim Wiederholen der Prüfung?
19) Wie lange ist der Lehrberechtigte verpflichtet den Lehrling nach Abschluss der Lehrabschlussprüfung in seinem Betrieb zu halten?
20) Nenne 8 Pflichten des Lehrling!
21) Dein Lehrberechtigter ordnet an, dass du die Werkstatt in deinem Lehrbetrieb kehren und den Schnee vor der Werkstatt wegschaufeln sollst, damit Kunden die Werkstatt betreten können. Bist du verpflichtet diesem Auftrag nachzukommen? Begründe!
22) Du arbeitest gerade als Lehrling auf einer Baustelle. Der Architekt des Gebäudes kommt auf dich zu und gibt dir einen Arbeitsauftrag, den du für ihn erledigen sollst. Wie reagierst du auf diesen Auftrag?
23) Wie lange dauert die Probezeit?
24) Was dürfen Lehrlinge und der Lehrberechtigte in der Probezeit?
25) Wann darf der Lehrberechtigte den Lehrvertrag vorzeitig aufkündigen? (nenne 5 Punkte.)
26) Wann darf der Lehrling den Lehrvertrag vorzeitig aufkündigen? (Nenne 5 Punkte.)
27) Was macht der Jugendvertrauensrat?

Danke an alle die mir helfen!

Beste Antwort:

Answer by John D
Wenn du jetzt sofort anfängst, kannst du alle Aufgaben mit Google-Hilfe bis ca. 20:30 gelöst haben.

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11 Kommentare zu “Fragen für Schule morgen, bitte helft mir schnell?”

  1. Majella sagt:

    Ha ha, sooo viele Fragen, auch noch teils kompliziert! Hättest früher mal anfangen sollen zu lernen statt Karneval zu feiern.
    Allein schon Frage 23 kann man nicht allgemein beantworten. So als Beispiel.

  2. Homunkulus sagt:

    frechheit, jetzt erst damit anzukommen!!

  3. pikachu sagt:

    kann dir nur sagen,dass du einfach mal google zu hilfe nimmst.

  4. Der Elch sagt:

    Das habt ihr doch bestimmt durch genommen, es werden doch keine Test’s geschrieben wenn das Thema nicht besprochen wurde. Also schnapp dir deine Unterlagen und beantworte doch die Fragen!

    Und mal ehrlich: findest du nicht dass du ein bissl spät dran bist mit lernen???

  5. Pelikan1704 sagt:

    du denkst doch nicht das sich hier jemand zum Sonntag abend für dich an den PC setzt und deine 27 Fragen beantwortet. Schnapp dir dein Schulzeug und versuche die Fragen auch mit Hilfe von google zu beantworten. Das nächste mal fang etwas früher an zu lernen.

    “Schnell geholfen” Oder !!

  6. Chiara Babe sagt:

    Oh, Schatzi, wünschte ich könnte dir helfen aber das ist etwas viel…und dann noch am Tag davor. Ich geb dir nur einen tip…. lerne nächstes mal…und fang bisschen früher damit an

  7. Anke sagt:

    ….

    Ich helfe sonst sehr gerne, aber das ist sehr spät um so eine umfangreiche Hausaufgabe zu lösen…also hin setzen und selber lösen…nächstes Mal früher damit kommen…

  8. Hans sagt:

    Drei mal null ist null ist null
    denn wir waren bei de Kayas in de Schul.
    (berühmtes Lied aus dem Kölner Karneval),
    Googlen ist in . Selbst ist die Frau oder Mann.
    Bemerkenswert , daß Du so kurzfristig von Clever
    Community Mitglieder Deine Aufgaben machen lassen willst.
    Stichwörter: Ausbildungsvertrag, Jugendschutzgesetz, juristische Vertragsformen.
    Berufsbeschreibungen der einzelnen Lehrberufe.
    Viel Glück und Eifer beim Selbststudium!

  9. reGnau sagt:

    1. lehrberechtigt sind alle Menschen, die in ihrem Leben eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben, das bedeutet, dass jemand, der keinen Beruf gelernt hat, keine Lehrlinge ausbilden darf und dass im Handwerklichen Bereich lediglich Menschen, die eine Meisterprüfung und danach die Ausbildereignungsprüfung durchlaufen haben, jemanden ausbilden dürfen. Haben sie diese Prüfung nicht, dann sind sie keine Ausbilder und der Betrieb muss extra jemanden Einstellen, der die Ausbildung dann übernehmen muss.

    2.Verwandte (Lehr)-Berufe sind Berufe, die Ähnlichkeiten mit dem Fach aufweisen, welches man erlernt hat. Ich habe beispielsweise Hauswirtschafterin gelernt, und wenn ich eine Meisterprüfung hätte und die Ausbildereignungsprüfung hätte, dann könnte ich eventuell als Lehrerin an einer Berufsschule arbeiten, wo auch Köche, Hotelfachkräfte, Bäcker, Metzger und so weiter ausgebildet werden, da ich über Kenntnisse in diesen Bereichen verfüge.

    3. Der Begriff Doppellehre sagt mir jetzt nichts, aber ich vermute, dass damit der Weg vom Gesellen zum Meister gemeint ist.
    Ein Lehrling lernt ca. 3 Jahre und macht dann eine Abschlussprüfung.
    Danach muss er erst mal drei Jahre in seinem Beruf arbeiten, um dann einen Meisterlehrgang und dann eine Meisterprüfung ablegen zu können.
    Das wäre eine Dauer von insgesamt sechs Jahren, die er für eine Doppellehre, einplanen müsste.
    Allerdings bin ich mir damit halt nicht so sicher, da meine Infos zu diesem Thema schon ca. 20 Jahre alt sind.

    4. Das weiss ich nicht.

    5.Duales System bezeichnet eine Ausbildung, die den fachtheoretischen Bereich in einer Schule lehrt und den Fachpraktischen Bereich in einem speziellen Ausbildungsbetrieb.

    6.Berufsschulen werden in mehrere Bereiche geteilt.
    - der Soziale Bereich, beispielsweise: Erzieher, Sozialpädagogen, usw.
    - kaufmännische Bereich: Verkäufer, Einzelhandelskauffrau, usw.
    - handwerklicher Bereich: Bäcker, Metzger, usw.
    - Design: alle künstlerisch tätigen Berufe, Schneider, usw.
    -Gesundheitsberufe: Krankenpfleger usw.
    Bin mir nicht sicher, ob das alle Bereiche waren.

    7. -Aufgaben des Lehrlings
    - Arbeitszeiten,
    - Regelungen über Lohntarif, Urlaub
    - Fürsorgepflicht des Lehrherren
    - Regelungen bei einseitigen oder beiderseitigen Verstössen gegen den Lehrvertrag
    - Regelungen bei Krankheit
    - Kündigungsfristen
    - Probezeit
    Leider fällt mir dazu jetzt nicht mehr ein.

    8. Das kann ich nicht beantworten. Mein Lehrvertrag war für mich damals als ich in die Lehre ging glaube ich kostenlos, aber es kann sein, dass die Eintragung eines Lehrvertrages in die Handwerksrolle durchaus den Lehrherrn Geld kostet. Was das kostet, weiss ich allerdings nicht.

    9. Soweit ich weiss drei:
    -für den Lehrling einen.
    -für den Lehrherrn einen und
    .eine Kopie des Lehrvertrags muss bei der HWK oder der zuständigen Behörde abgegeben werden, bzw. dort wenigstens zur Genehmigung vorgelegt werden.

    10. bis zum 18. Lebensjahr, da er ja noch nicht volljährig ist.

    11. Sie unterliegen genauso der Sozialversicherungspflicht durch den Lehrherrn, wie ein normaler Angestellter. Allerdings gibt es da bei bestimmten Berufen Ausnahmeregelungen. Bei rein schulischen Ausbildungen sind Lehrlinge über die Eltern versichert. Bei Hartz- IV Empfängern könnte teilweise sogar das Bafög-Gesetz dann die Versicherung abdecken, aber sicher bin ich nicht.

    12.Kollektivvertrag regelt normalerweise:
    -Arbeitszeiten
    -Lohn
    -Urlaubstage
    -Krankheitstage und wieviele Krankheitstage auf den Urlaub angerechnet werden müssen.
    Weiteres fällt mir leider auch dazu nicht mehr ein.

    13. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen maximal pro Tag ca. 0,5 Überstunden geleistet werden, nicht mehr. Erst ab dem 18. Lebensjahr ist diese Regelung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

    14. Mit einer Abschlussprüfung

    15.-Schriftliche Prüfung,
    -mündliche Prüfung
    -fachpraktische Prüfung.

  10. kurt j sagt:

    schülerhilfe gibt es in jeder stadt, versuche da einmal, und hier ist eh morgen schulfrei

  11. punky sagt:

    faule socke!

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